Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1995 - 8 B 52.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16190
BVerwG, 11.04.1995 - 8 B 52.95 (https://dejure.org/1995,16190)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1995 - 8 B 52.95 (https://dejure.org/1995,16190)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1995 - 8 B 52.95 (https://dejure.org/1995,16190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,16190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Aufklärungsmangels - Erschließung eines Grundstücks durch eine Anbaustraße - Zusammentreffen von zwei Anbaustraßen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 8 B 52.95
    Der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 33.91 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 87 S. 78 ) und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - (BVerwGE 92, 157) ab.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 8 B 52.95
    Der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 33.91 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 87 S. 78 ) und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 35.92 - (BVerwGE 92, 157) ab.
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 8 B 52.95
    Hinsichtlich der gerügten Verletzung der dem Gericht nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht beispielsweise erfordert § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO neben der Angabe des angeblich fehlerhaft nicht genutzten Beweismittels die Darlegung des zu erwartenden Beweisergebnisses und dessen Ursächlichkeit für eine der Beschwerdeführerin günstigere Entscheidung (vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht